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Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Informationen und Hinweise

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister nachweisen, die durch das Jugendamt ausgestellt wird.

 

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung

  • keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben wurden
  • im Sorgeregister keine rechtskräftige familiengerichtliche Entscheidung zur Übertragung der ganzen oder teilweisen gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs.1 Nr. 3 BGB, § 155a FamFG eingetragen ist.
  • keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung verwahrt wird aufgrund derer die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.

Zuständig für die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter.

 

Sie können die Bescheinigung hier online beantragen, wenn Sie im Ortenaukreis wohnhaft sind.

 

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister wird Ihnen per Post oder Email übersandt.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweise:

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister kann nicht erteilt werden, wenn

  • Sie nicht im Ortenaukreis gemeldet sind. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt.
  • Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet oder von ihm geschiedenen wurden. In diesem Fall üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus.
  • durch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung Ihnen und dem Vater das gemeinsame Sorgerecht übertragen wurde. In diesem Fall dient der Beschluss des Gerichts als Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge.

Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zur antragsberechtigten Mutter

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zu den Kindern

Hinweis
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister mit einem Formular für bis zu 6 Kinder beantragen. Falls Sie für mehr Kinder eine Auskunft benötigen, füllen Sie das Formular bitte mehrmals aus.

Name des Kindes

Namen der Kinder

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum ersten Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das erste Kind

Weitere Angaben zum ersten Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum zweiten Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das zweite Kind

Weitere Angaben zum zweiten Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum dritten Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das dritte Kind

Weitere Angaben zum dritten Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum vierten Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das vierte Kind

Weitere Angaben zum vierten Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum fünften Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das fünfte Kind

Weitere Angaben zum fünften Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Angaben zum sechsten Kind

Angaben zur Vaterschaftsanerkennung für das sechste Kind

Weitere Angaben zum sechsten Kind

Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Sonstiges

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Ortenaukreis
Jugendamt

Beistandschaften

Badstraße 20
77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805-1463
E-Mail: beistandschaften@ortenaukreis.de

www.ortenaukreis.de