Über das nachfolgende Formular können Sie in wenigen Schritten einen Antrag auf Genehmigung des Einsatzes privater Kraftfahrzeuge stellen.
Durch den Befehl „senden“ am Ende des Antrags werden die eingegebenen Daten datensicher an die Schule gesendet. Nachdem die Schule Ihre Angaben bestätigt hat, wird der Antrag datensicher an das Landratsamt Ortenaukreis zur Prüfung weitergeleitet.
§18 Abs. 1 der Satzung über die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten:
Der Schüler oder bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte hat vor Beginn der Beförderung beim Schulträger die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird der Antrag später als 2 Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Satzung über die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten des Ortenaukreises ist hier oder auf der Homepage des Landratsamt Ortenaukreis abrufbar.
Datum der Antragsstellung: 11.07.2026
Achtung: Sollte zwischen den einzelnen Blöcken die auswärtige Unterbringung gewechselt werden, so ist diese Änderung dem Landratsamt Ortenaukreis unverzüglich mitzuteilen.
Beförderung auf dem Weg zur Arbeit
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