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Finanzielle Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit von freien Trägern gem. § 11 SGB VIII

Über das nachfolgende Formular können Sie in wenigen Schritten einen Antrag zu Maßnahmen und Projekten der Jugendarbeit von freien Trägern gemäß § 11 SGB VII an das Jugendamt senden.

 

Durch den Befehl "senden" am Ende des Antrags werden die eingegebenen Daten datensicher an das Jugendamt des Ortenaukreises weitergeleitet.

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist spätestens zwei Monate nach Durchführung der Maßnahme schriftlich beim Jugendamt einzureichen.

Förderrichtlinien § 11 SGB VIII

Maßnahmen- bzw. Projektträger (mit Kontaktadresse)

Eine mit dem Jugendamt geschlossene Vereinbarung nach § 72a SGB VIII ist Voraussetzung der Antragsstellung.

Voraussetzung der Antragsstellung ist, dass der Antragssteller Mitglied im Kreisjugendring und/oder Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist. Außerdem muss der Antragssteller seinen Sitz im Ortenaukreis haben.

Voraussetzung der Antragsstellung ist, dass der Antragssteller Mitglied im Kreisjugendring und/oder Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist. Außerdem muss der Antragssteller seinen Sitz im Ortenaukreis haben.

Name und Anschrift der leitenden Person des Projektes

Beschreibung der Maßnahme/des Projektes

Tagesveranstaltung

Für einen Zuschuss muss die Tagesveranstaltung mindestens eine Dauer von fünf Stunden haben.

Mehrtägige Unternehmung

Anreise- und Abreisetage, an denen eine Maßnahme keine fünf Stunden dauerte müssen Sie nicht eintragen, da diese nicht bezuschusst werden können.

Anreise- und Abreisetage, an denen eine Maßnahme keine fünf Stunden dauerte müssen Sie nicht eintragen, da diese nicht bezuschusst werden können.

Projekt

5 Projektstunden entsprechen einer Tageseinheit. Es werden maximal 50 Projektstunden gefördert. Es werden höchstens 180 Euro pro Projekt und Jahr gefördert.

Teilnehmende

Teilnehmende mit Wohnsitz im Ortenaukreis im Alter von 6 bis 21 Jahren.

Teilnehmende mit Wohnsitz im Ortenaukreis im Alter von 6 bis 21 Jahren.

Wohnsitz im Ortenaukreis.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
 

Bitte nutzen Sie unseren Vordruck der Teilnehmerliste.

Verwendungsnachweis

Gesamtkosten

Finanzierung

Zuschuss

Bankverbindung der Institution/des Vereins

Die mit einem (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Ortenaukreis
Jugendamt

Badstraße 20
77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805-9622
E-Mail: foerderung-jugendamt@ortenaukreis.de

www.ortenaukreis.de

 

 

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