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Förderung einer Aus- und Fortbildungs- maßnahme für Mitarbeitende in der Jugendarbeit gem. § 12 SGB VIII

Über das nachfolgende Formular können Sie in wenigen Schritten einen Antrag zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende in der Jugenarbeit gemäß § 12 SGB VIII an das Jugendamt senden.

 

Durch den Befehl "senden" am Ende des Antrags werden die eingegebenen Daten datensicher an das Jugendamt des Ortenaukreises weitergeleitet.

 

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist spätestens zwei Monate nach Durchführung der Maßnahme schriftlich beim Jugendamt einzureichen.

Förderrichtlinien §12 SGB VIII

Maßnahme- bzw. Projektträger (mit Kontaktadresse)

Eine mit dem Jugendamt geschlossene Vereinbarung nach § 72a SGB VIII ist Voraussetzung der Antragsstellung.

Voraussetzung der Antragsstellung ist, dass der Antragssteller anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, Kirche oder sonstige Religionsgemeinschaft ist. Außerdem muss der Antragssteller seinen Sitz im Ortenaukreis haben.

Voraussetzung der Antragsstellung ist, dass der Antragssteller anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, Kirche oder sonstige Religionsgemeinschaft ist. Außerdem muss der Antragssteller seinen Sitz im Ortenaukreis haben.

Name und Anschrift der leitenden Person des Projektes

Beschreibung der Maßnahme/des Projektes

Maßnahme-/ Projektdauer

Tagesveranstaltung

Für einen Zuschuss muss die Tagesveranstaltung mindestens eine Dauer von fünf Stunden haben.

Mehrtägige Veranstaltung

Anreise- und Abreisetage, an denen eine Maßnahme keine fünf Stunden dauerte müssen Sie nicht eintragen, da diese nicht bezuschusst werden können.

Anreise- und Abreisetage, an denen eine Maßnahme keine fünf Stunden dauerte müssen Sie nicht eintragen, da diese nicht bezuschusst werden können.

Veranstaltungsreihe

Bei mindestens fünfstündigem Programm wird der volle Tagessatz bewilligt. Für Veranstaltungsreihen besteht die Möglichkeit, halbe Tagessätze bei mindestens zweieinhalbstündigem Programm abzurechnen, sofern ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb eines Monats eine zusammen-hängende thematische Veranstaltungseinheit bilden.

Teilnehmende

Teilnehmende müssen im Ortenaukreis wohnhaft sein und mindestens 15 Jahre alt sein

Wohnsitz im Ortenaukreis.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
 

Bitte nutzen Sie unseren Vordruck der Teilnehmerliste.

Verwendungsnachweis

Gesamtkosten

Finanzierung

Zuschuss

Bankverbindung der Institution/des Vereins

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Ortenaukreis
Jugendamt

Badstraße 20
77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805-9622
E-Mail: foerdung-jugendamt@ortenaukreis.de

www.ortenaukreis.de

 

 

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