Grund-daten
Antrag-steller/in
Weitere Personen
Persönl. Daten
Kosten
Ein-kommen
Ver-mögen
Betreu-ung
Bemer-kungen
Hinweise

Bürgergeld - WBA

Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB ||)

Grunddaten & Bewilligungszeitraum

Stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld, wenn:

  • Ihr Gewährungszeitraum für Bürgergeld im laufenden bzw. im folgenden Monat endet,
  • das Ende des letzten Bewilligungszeitraumes maximal zwei Monate zurückliegt.

 

In jedem Fall notwendige Unterlagen:

  • Kontoauszüge/Umsatzübersicht der letzten drei Monate all Ihrer Konten
     
  • Lohnabrechnungen (wenn Sie arbeiten)

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Datenschutz

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben.

 

Sie handeln als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Grunddaten

Wo finde ich diese Angaben?

 

Bewilligungszeitraum

Antragsteller/-in (Vertreter/-in, der Bedarfsgemeinschaft)

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

(bei Angabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung)

Weitere Person(en)

Bitte tragen Sie hier nur die Daten der Personen ein, die mit Ihnen in Haushalts-/ Bedarfsgemeinschaft leben und bereits bei der Kommunalen Arbeitsförderung bekannt sind/waren. 

 

Neue Personen können Sie später im Antragsprozess separat erfassen.

Diese Angaben benötigt das Jobcenter zum Abgleich von Bestandsdaten.

Weitere Person in Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft

WEP - Weitere Personen - Zuzug

Beim Zuzug weiterer Personen in Ihre Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft überprüft das Jobcenter deren komplette Konstellation.

 

Um die Prüfung vornehmen zu können benötigt das Jobcenter neben den persönlichen Daten auch noch weitere Angaben zu den wirtschaftlichen Verhaltnissen.

Änderungen in der Zusammensetzung der Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft führen mitunter zu leistungsrelevanten Tatbeständen, die bei der Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages zu überprüfen sind.

 

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link, um die Änderung jetzt unverzüglich an die Kommunale Arbeitsförderung zu übermitteln.

► Veränderungsmitteilung

Persönliche Daten

Beispiele für Änderungen in den persönlichen Daten

  • Namensänderung
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • aufenthaltsrechtlicher Status
  • Sozialversicherung
  • Bankverbindung
  • Schwangerschaft
  • kostenaufwändige Ernährung
  • besonderer Bedarf
  • Auszug einzelner Personen

Änderungen in der Zusammensetzung der Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft führen mitunter zu leistungsrelevanten Tatbeständen, die bei der Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages zu überprüfen sind.

 

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link, um die Änderung jetzt unverzüglich an die Kommunale Arbeitsförderung zu übermitteln.

► Veränderungsmitteilung

Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH)

Beispiele für Änderungen in den Kosten der Unterkunft und Heizung:

  • Nebenkostenabrechnung
  • Mietanpassung
  • neuer Grundbesitzabgabenbescheid
  • Änderung von Abschlagszahlungen

Änderungen in der Zusammensetzung der Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft führen mitunter zu leistungsrelevanten Tatbeständen, die bei der Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages zu überprüfen sind.

 

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link, um die Änderung jetzt unverzüglich an die Kommunale Arbeitsförderung zu übermitteln.

► Veränderungsmitteilung

Einkommen (EK)

Beispiele für Änderungen in den Einkommensverhältnissen:

  • Aufnahme / Wegfall einer Erwerbstätigkeit
  • Wegfall einer Sozialleistung (z.B. Kindergeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld I)
  • Minderung von Unterhalt
  • erstmalige Bewilligung einer Rente
  • usw

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie und/oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft die nachfolgend aufgeführten laufenden und regelmäßigen Einnahmen haben/hat, laden Sie bitte die Nachweise für den letzten Bewilligungszeitraum (ggf. für jeden Monat) am Ende des Formulars hoch.

  • Arbeitseinkommen
  • gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit
  • Selbständige Tätigkeit
  • Arbeitslosengeld
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen
  • Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung
  • Sonstige Entgeltersatzleistungen (Übergangsgeld, Krankengeld)
  • Sachbezüge
  • Wohngeld, Sozialhilfe
  • BAföG
  • Sonstige Einnahmen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Pflegegeld, Bundesfreiwilligendienst)
  • Kindergeld

Ihre Einkommensverhältnisse haben sich geändert. Bitte machen Sie hierzu nähere Angaben

Vermögen (VM)

Beispiele für Änderungen in den Vermögensverhältnissen:

  • Verkauf von Grundbesitz
  • Anschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Abschluss einer privaten Altersvorsorge
  • und weitere ...

Änderungen in der Zusammensetzung der Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft führen mitunter zu leistungsrelevanten Tatbeständen, die bei der Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrages zu überprüfen sind.

 

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link, um die Änderung jetzt unverzüglich an die Kommunale Arbeitsförderung zu übermitteln.

► Veränderungsmitteilung

Betreuung

Nachweise/ Dokumentenupload

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.


Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

Weitere Mitteilungen

Falls Sie Nachweise einreichen möchten, können Sie diese hier hochladen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir in jedem Fall Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate  benötigen. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie diese auch per Post einreichen.

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.


Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 10 weitere Dateien hochladen.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

 

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Landratsamt Ortenaukreis
Ortenau Jobcenter

Badstraße 20
77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805-9331
E-Mail: arbeitsfoerdung@ortenaukreis.de

www.ortenaukreis.de

 

 

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