Liebe Eltern,
für Ihr Kind unter 3 Jahren können die Kosten der Kindertagespflege auf Antrag bezuschusst werden. Diese Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen möglich.
Sie haben sich nun für eine Antragsstellung per Online-Antrag entschieden. Bitte halten Sie folgende Unterlagen und Angaben bereit:
Ihre Kontaktdaten und Mailadresse
mit der Tagespflegeperson vereinbarte Betreuungszeiten und Betreuungskosten
Mailadresse Ihrer Tagespflegeperson → Ihre Angaben werden automatisiert an Ihre Tagespflegeperson zur digitalen Bestätigung weitergeleitet. Damit dies möglich ist, benötigen wir die Mailadresse Ihrer Tagespflegeperson. Bitte bringen Sie diese bereits im Vorfeld in Erfahrung. Sollte sie Ihnen nicht bekannt sein, ist eine Antragsstellung per Online-Antrag derzeit nicht möglich.
Ihr Ausweisdokument → Um eine missbräuchliche Antragsstellung auszuschließen, benötigen wir Ihren Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel, o.ä.). Bitte halten Sie ein Foto Ihres Ausweisdokuments bereit (Format: png. / PDF). Sie werden nach dem Ausfüllen des Antrags aufgefordert ein Foto des Ausweises hochzuladen.
Sofern Sie für mehrere Kinder einen Antrag stellen möchten, ist für jedes Kind ein separater Antrag erforderlich.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten.
Ihre Wirtschaftliche Jugendhilfe Offenburg / Lahr
Antragsteller/ -in
Kind
Bitte beachten Sie, dass lediglich für Kinder unter 3 Jahren eine Förderung über den Landeszuschuss möglich ist.
Ein Antrag ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Kindertagespflege möglich.
in Kindertagespflege.
Angaben zur Tagespflegeperson
a) Eingewöhnung und Übergangsmonat
Eine Eingewöhnung erfolgt stets zu Beginn der Kindertagespflege.
Sie darf max. 40 Std. umfassen und kann nur einmal pro Pflegeverhältnis berücksichtigt werden.
Fallen Ende der Eingewöhnungszeit und Beginn der regulären Betreuung in einen Monat, handelt es sich hierbei um den Übergangsmonat. Er ist stets als voller Monat einzutragen.
Beispiel: Eingewöhnung 20.03. bis 15.04., Beginn reguläre Betreuung 16.04. à dann Zeitraum im Antrag wie folgt angeben: 20.03. bis 30.04.
b) Vereinbarter Betreuungsumfang
Mit der Tagespflegeperson wird im Betreuungsvertrag ein Betreuungsumfang vereinbart.
Hinweis: Bei der Antragsstellung für die Zukunft wird der Zuschuss monatlich ausgezahlt. Beim Antrag für die Vergangenheit wird der Zuschuss dagegen als Einmalbetrag überwiesen.
Ein Antrag ist stets für 6 Monate zu stellen.
Sollten die Betreuungszeiten von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen, so kreuzen Sie bitte den durchschnittlichen Betreuungsumfang an.
Der Betreuungsumfang umfasst in der oben genannten Zeit:
Ob Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Betreuungskosten erhalten, können Sie i.d.R. Ihren Lohnabrechnungen entnehmen. Sollten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, tragen Sie an dieser Stelle bitte „0 EUR“ ein.
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Unsere Bankverbindung
Bestätigung Antragsteller/ -in
01.05.2026
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